Mit Erreichen der sog. Warnstufe 1 gelten an den Thüringer Schulen gem. der Allgemeinverfügung (diese ist hier ebf. verlinkt) des TMBJS vom 30.September 2021 folgende Regelungen:
Die Schule bietet zweimal wöchentlich (montags/donnerstags) ein freiwilliges Testangebot für alle Schülerinnen und Schüler an. Die Testplanung wird jeweils am Vertretungsplan am Vortag bekanntgegeben. I.d.R. finden die Tests in der ersten Unterrichtsstunde des jeweiligen Tages statt.
In den Schulgebäuden besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer MNB (sog.OP-Maske oder FFP-2). Im Unterricht kann die MNB abgesetzt werden.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie Symptome gem. Nr.2 Allgemeinverfügung aufweisen; dazu gehören: gastrointestinale Symptome; Kopf-und Gliederschmerzen; Störung des Geruchs-bzw. Geschmackssinns; schwere respiratorische Symptome (akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot, Fieber üb. 38 Grad C, trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut/Fieber);
Eltern und einrichtungsfremde Personen erhalten den Zutritt zur Schule nur, wenn sie entsprechend der sog.3G-Regelung nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Dies gilt nicht, solange der Aufenthalt in der Einrichtung eine Dauer von zehn Minuten nicht überschreitet oder wenn die Gesprächssituation einen ausreichenden Infektionsschutz erlaubt.
Schülerinnen und Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen oder die eine Erstimpfung bereits erhalten haben, aber noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen, könne auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.