Seit 1.Juli gelten die neuen Allgemeinverfügungen des Freistaats Thüringen (s.Link). Die gravierendste Änderung betrifft die bisherige schulische Testpflicht. Diese wird durch ein freiwilliges Angebot ersetzt. Die Schulen bieten bis zu 2x pro Woche an, dass sich Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal selbst testen. Wir werden das so umsetzen, dass an den „Test-Tagen“ (bisher geplant: 2.7., 6.7.,9.7.) jeweils 7.45 Uhr für alle Klassen die Möglichkeit besteht, sich unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft der 1.Stunde zu testen.