Während der Corona-bedingten Schulschließung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung für Kinder bis Klassenstufe 6 gewährleistet werden. Die Bedingungen dafür definiert das Bildungsministerium in diesem Rundschreiben:
Während der Corona-bedingten Schulschließung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung für Kinder bis Klassenstufe 6 gewährleistet werden. Die Bedingungen dafür definiert das Bildungsministerium in diesem Rundschreiben: