Testregelung ab 2. Mai

Seitens des TMBJS wurde den Schulen mitgeteilt, dass es bezüglich der schulischen Testpflicht das folgende Vorgehen angewiesen wird:

Testen/Testbescheinigung (ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO)

Im Rahmen des 14 tägigen Sicherheitspuffers nach den Osterferien besteht vorerst weiterhin noch für eine Woche bis zum 6. Mai 2022 eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler.

Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler; es besteht kein Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Testungen teilnehmen.

Die verpflichtenden schulischen Selbsttestungen entfallen ab dem 7. Mai 2022.

Im Zeitraum vom 7. Mai bis 27. Mai 2022 muss einmal wöchentlich eine freiwillige schulische Selbsttestung angeboten werden. Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig und erfolgt nach vorheriger erforderlicher Abstimmung mit den Eltern bzw. mit den volljährigen Schülerinnen und Schülern.